ÖKOLOGIE-KURS DER KLASSE 11
  Photovoltaik
 
Definition:
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie mittels Solarzellen. Seit 1958 ist sie zur Energieversorgung der meisten Raumflugkörper im Einsatz. Inzwischen wird sie auch auf der Erde zur Stromerzeugung eingesetzt und findet Anwendung auf Dachflächen, bei Parkscheinautomaten, in Taschenrechnern, an Schallschutzwänden und auf Freiflächen.

Der Name setzt sich aus den Bestandteilen Photos und Volta zusammen. Die Photovoltaik gilt als Teilbereich der umfassenderen Solartechnik, die auch andere technische Nutzungen der Sonnenenergie einschließt.

Geschichte:
Der photoelektrische Effekt wurde bereits 1839 von Wissenschaftelern entdeckt. 1905 erklärte Albert Einstein den Effekt richtig und erhielt deswegen 1921 den Nobelpreis für Physik. Die erste technische Anwendung war 1958 bei einem Satellit. Durch die Energiekrise in 1940 und das gestiegene Umweltbewusstsein wurde verstärkt versucht die Erschließung dieses Energieumwandlers durch technische Fortschritte auch wirtschaftlich interessant zu machen.

Funktionsweise:
Beim Photovoltaikkraftwerk wird die Strahlungsenergie der Sonne von den Solarzellen aufgefangen und teilweise in Elektrizität umgewandelt ohne, dass  Abgase wie Kohlenstoffdioxid frei werden. Die Solarzellen wandeln die Wärmeenergie direkt in Gleichstrom um, welche in Batterien gespeichert werden kann oder mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt werden kann. So kann der Strom direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.



 
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